„Europäisches Patent“
Das Europäische Patentamt mit Sitz in München hat uns im Oktober 2014 ein Europäisches Patent für das Abdecksystem erteilt. Nach einer vorgegebenen Frist von 9 Monaten nach Bekanntmachung ist das Patent nun rechtskräftig.
Geschützt ist das Abdecksystem mit 15 Ansprüchen mit Bezug auf:
Anspruch 1 “ Abdecksystem zum Schutz und zur Konservierung landwirtschaftlicher Produkte wie Biomaterial zur späteren Verwendung oder zur Teilentnahme, bestehend aus mindestens 2 Lagen, wobei die untere Lage als luftdichter Verschluss und die obere Lage als Schutzplane wirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Lage (1) als Vlies ausgebildet ist, das mittels Klettband (2) verschließ- und fixierbar ist.“
Die Patentrechte sind ausgestellt auf AgroCom GmbH
